In der Patientenverfügung können Sie schriftlich festhalten, welche medizinischen Behandlungen und Massnahmen Sie wünschen und welche nicht, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Wegleitung zum Erstellen der Patientenverfügung SRK (inkl. Glossar und AGB)
Umfang: 20 Seiten
Erhältlich in: Deutsch, Französisch und Italienisch
Im Beratungsgespräch können Sie sich Gedanken zu Ihren Bedürfnissen machen, Ihre Fragen klären und Ihre individuelle Patientenverfügung erstellen.
Die Fachpersonen des SRK verfügen über medizinisches, pflegerisches und juristisches Wissen. Sie stehen unter Schweigepflicht.
Die Beratung wird von den Rotkreuz-Kantonalverbänden angeboten. Sie ist kostenpflichtig. Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte direkt mit dem Roten Kreuz Ihrer Region Kontakt auf.
Die Beratung wird von den Rotkreuz-Kantonalverbänden angeboten. Sie ist kostenpflichtig. Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte direkt mit dem Roten Kreuz Ihrer Region Kontakt auf. Unser Call-Center hilft Ihnen bei allgemeinen Fragen gerne weiter.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich an das Rote Kreuz in Ihrer Nähe.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, die nächste Beratungsstelle zu finden. Schreiben Sie uns eine E-Mail an vorsorge@redcross.ch oder kontaktieren Sie uns via Kontaktformular. Wir sind gerne für Sie da.
Notfallnummer der Hinterlegungsstelle SRK zum Abrufen der Patientenverfügung SRK 0800 997 395 (24/24h erreichbar)
Sie können uns Ihre ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Patientenverfügung SRK zur Hinterlegung senden (kostenpflichtig). So stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung schnell gefunden und im Ernstfall rund um die Uhr (24/7) an das medizinische Personal übermittelt wird.
Datieren und unterzeichnen Sie Ihre Patientenverfügung handschriftlich. Zur Hinterlegung senden Sie das komplette Original an: Schweizerisches Rotes Kreuz, Patientenverfügung SRK, Werkstrasse 18, 3084 Wabern
Eine Fachperson überprüft Ihre Patientenverfügung SRK auf Verständlichkeit und formelle Vollständigkeit. Sind Anpassungen empfohlen, werden Sie kontaktiert. Ihr Dokument wird beim SRK hinterlegt und wird im Ernstfall rund um die Uhr (24/7) an das medizinische Personal übermittelt.
Sie erhalten einen Ausweis mit der Telefonnummer der Hinterlegungsstelle SRK. Zudem schicken wir Ihnen bis zu drei Kopien Ihrer hinterlegten Patientenverfügung.
Sie werden alle zwei bis drei Jahre erinnert, Ihre hinterlegte Patientenverfügung SRK zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
Selbstverständlich können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen.
Die Patientenverfügung wird im Ernstfall an das berechtigte medizinische Personal weitergeleitet.
Ausschliesslich für Spitäler und Ärzteschaft
Notfallnummer der Hinterlegungsstelle SRK zum Abrufen der Patientenverfügung SRK 0800 997 395 (24/24h erreichbar)
Die Hinterlegung der Patientenverfügung SRK kostet:
• mit Beratung CHF 210.- (inkl. MwSt.)
• ohne Beratung CHF 130.- (inkl. MwSt.)
Inbegriffen sind die Hinterlegung der Patientenverfügung, der Ausweis sowie die dreimalige Erinnerung zur Aktualisierung. Die Hinterlegung der aktualisierten Patientenverfügung kostet CHF 65.- (inkl. MwSt.).
Die Patientenverfügung ist rechtsgültig, wenn sie Angaben zu Ihrer Identität (Vorname, Name, Geburtsdatum) enthält sowie handschriftlich datiert und unterschrieben ist.
Jede urteilsfähige Person kann für sich persönlich eine Patientenverfügung errichten.
Heute für morgen sorgen: Mit der praktischen Vorsorgemappe SRK klären Sie die entscheidenden Fragen frühzeitig und selbstbestimmt.
Ob Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall oder Testament – in der Vorsorgemappe SRK finden Sie die nötigen Informationen, um vorausschauend planen zu können.
Preis: CHF 22.- exkl. Porto.